Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)

nach Art. 28 DSGVO · Stand: 20.10.2026

Vertragsparteien und Präambel

Verantwortlicher: der Kunde, wie im Vertrag mit Prime Marketing angegeben (nachfolgend „Kunde“).

Auftragsverarbeiter: Björn Fehse, Prime Marketing (Einzelunternehmen), An der Waisenhausmauer 12, 06108 Halle (Saale), info@prime-marketing.com (nachfolgend „Prime Marketing“).

Diese Vereinbarung regelt die Pflichten der Parteien nach Art. 28 DSGVO. Sie gilt für alle Leistungen aus dem Vertrag (Dienst- oder Werkvertrag, nachfolgend „Hauptvertrag“), bei denen Prime Marketing personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet. Sie wird mit der Unterzeichnung des Hauptvertrags wirksam (§ 05 Hauptvertrag, § 16.2 AGB).

Nicht erfasst sind Daten, die Prime Marketing für eigene Zwecke als Verantwortlicher verarbeitet, zum Beispiel Kontaktdaten der Ansprechpartner des Kunden für Vertragsabwicklung, Abrechnung und eigene Akquise.

§ 1 Gegenstand und Dauer

1.1

Gegenstand sind die Marketingleistungen aus dem Hauptvertrag, insbesondere Social-Media-Betreuung, Content-Produktion, Werbekampagnen, Websites und Eventmarketing.

1.2

Die Vereinbarung gilt für die Laufzeit des Hauptvertrags. Ihre Pflichten gelten fort, solange Prime Marketing personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet.

§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung, Daten, Betroffene

2.1

Prime Marketing verarbeitet personenbezogene Daten nur, soweit die vereinbarte Leistung es erfordert:

LeistungZweckArten von DatenBetroffene Personen
Community ManagementKommentare und Nachrichten auf den Kanälen des Kunden beantwortenProfilname, öffentliche Profildaten, Inhalte von Kommentaren und NachrichtenFollower, Interessenten und Kunden des Kunden
Lead- und Recruiting-KampagnenAnfragen und Bewerbungen erfassen, weiterleiten, qualifizierenName, Kontaktdaten, Formularangaben, BewerbungsunterlagenInteressenten, Bewerberinnen und Bewerber
Zielgruppen für WerbeanzeigenKundenlisten für Werbeplattformen bereitstellenE-Mail-Adresse, TelefonnummerKunden des Kunden
Content-ProduktionFoto- und Videoaufnahmen erstellen und bearbeitenBild- und Tonaufnahmen, NameMitarbeitende des Kunden, Mitwirkende
WebsitesFormulare, Tracking und Cookie-Einwilligung einrichtenFormulareingaben, NutzungsdatenBesucherinnen und Besucher der Website
EventmarketingGästelisten und Anmeldungen führenName, KontaktdatenGäste, Teilnehmende
2.2

Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) verarbeitet Prime Marketing nur auf ausdrückliche Weisung des Kunden, zum Beispiel Gesundheitsangaben in Bewerbungen.

2.3

Die Verarbeitung findet in der EU und im EWR statt. In ein Drittland übermittelt Prime Marketing Daten nur nach § 5.4.

§ 3 Weisungen

3.1

Prime Marketing verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden. Die Weisungen ergeben sich aus dem Hauptvertrag; weitere Weisungen erteilt der Kunde in Textform.

3.2

Hält Prime Marketing eine Weisung für rechtswidrig, informiert es den Kunden unverzüglich und darf die Ausführung bis zur Klärung aussetzen.

3.3

Eine Verarbeitung ohne Weisung ist nur zulässig, wenn ein Gesetz sie verlangt. Prime Marketing teilt dies dem Kunden vorher mit, soweit das Gesetz es nicht verbietet.

§ 4 Pflichten von Prime Marketing

4.1

Vertraulichkeit: Alle Personen, die Zugang zu den Daten haben (Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, Creator), sind schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet. Sie erhalten nur Zugriff, soweit ihre Aufgabe es erfordert.

4.2

Sicherheit: Prime Marketing trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO aus Anlage 1. Es darf sie weiterentwickeln, solange das Schutzniveau nicht sinkt.

4.3

Betroffenenrechte: Prime Marketing unterstützt den Kunden bei Anfragen von Betroffenen (Art. 12–22 DSGVO). Geht eine Anfrage direkt bei Prime Marketing ein, leitet es sie unverzüglich an den Kunden weiter.

4.4

Datenschutzverletzungen: Prime Marketing meldet dem Kunden eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis. Die Meldung enthält die Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit bekannt.

4.5

Weitere Unterstützung: Prime Marketing unterstützt den Kunden bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und bei Anfragen der Aufsichtsbehörde, soweit es um die Verarbeitung im Auftrag geht.

4.6

Ansprechpartner: Prime Marketing ist nicht verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Ansprechpartner für den Datenschutz ist Björn Fehse, info@prime-marketing.com.

4.7

Prime Marketing führt ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag (Art. 30 Abs. 2 DSGVO).

§ 5 Unterauftragsverarbeiter

5.1

Der Kunde genehmigt die in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter.

5.2

Über neue oder ersetzte Unterauftragsverarbeiter informiert Prime Marketing den Kunden mindestens 14 Tage vorher in Textform. Der Kunde kann in dieser Frist aus wichtigem datenschutzrechtlichen Grund widersprechen. Ist keine Einigung möglich, können beide Parteien die betroffene Leistung kündigen.

5.3

Prime Marketing verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf ein Schutzniveau, das dieser Vereinbarung entspricht.

5.4

Daten werden in ein Drittland außerhalb von EU und EWR nur übermittelt, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind, insbesondere ein Angemessenheitsbeschluss (zum Beispiel EU-U.S. Data Privacy Framework) oder EU-Standardvertragsklauseln.

5.5

Keine Unterauftragsverarbeiter sind Nebenleistungen wie Telekommunikation oder Post sowie die Plattformen, die der Kunde mit eigenem Konto und eigenem Vertrag nutzt (Anlage 3).

§ 6 Kontrollrechte des Kunden

6.1

Prime Marketing weist dem Kunden auf Anfrage nach, dass es die Pflichten aus dieser Vereinbarung einhält, zum Beispiel durch eine aktuelle Beschreibung der Maßnahmen aus Anlage 1 oder Nachweise der Unterauftragsverarbeiter.

6.2

Reicht das nicht aus, kann der Kunde nach Anmeldung mit mindestens 14 Tagen Vorlauf eine Prüfung während der Geschäftszeiten durchführen oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer durchführen lassen. Der Betrieb darf dabei nicht unverhältnismäßig gestört werden.

6.3

Den Aufwand einer Prüfung trägt der Kunde, es sei denn, sie deckt einen erheblichen Verstoß von Prime Marketing auf.

§ 7 Löschung und Rückgabe

7.1

Nach dem Ende des Hauptvertrags gibt Prime Marketing die Daten nach Wahl des Kunden zurück oder löscht sie innerhalb von 30 Tagen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

7.2

Daten in Datensicherungen werden mit dem Ablauf der Sicherungen gelöscht, spätestens nach 30 Tagen.

7.3

Zugriffsrechte auf Konten und Plattformen des Kunden gibt Prime Marketing zum Vertragsende zurück bzw. entfernt sie.

7.4

Auf Anfrage bestätigt Prime Marketing die Löschung in Textform.

§ 8 Haftung und Schlussbestimmungen

8.1

Für die Haftung gegenüber Betroffenen gilt Art. 82 DSGVO. Im Verhältnis der Parteien gelten die Haftungsregeln des Hauptvertrags und der AGB (§ 14 AGB).

8.2

Bei Widersprüchen in Fragen des Datenschutzes geht diese Vereinbarung dem Hauptvertrag und den AGB vor.

8.3

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

8.4

Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest wirksam. Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand wie im Hauptvertrag bzw. in den AGB (§ 17 AGB).

Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen

BereichMaßnahmen
ZutrittBüroräume abschließbar, kein Zutritt für Unbefugte; Server in einem Rechenzentrum in Deutschland mit Zutrittskontrolle des Betreibers
ZugangPersönliche Konten für jede Person; Passwörter im Passwortmanager; Zwei-Faktor-Anmeldung, wo verfügbar; interne Systeme nur nach Anmeldung mit dem Microsoft-Konto
ZugriffRechte nur nach Bedarf und projektbezogen; Arbeit in Kundenkonten über eigene Zugriffsrechte statt weitergegebener Passwörter; Entzug der Rechte bei Projekt- oder Vertragsende
WeitergabeVerschlüsselte Übertragung (TLS); Dateiaustausch über freigegebene Ordner statt E-Mail-Anhang; Datensicherungen AES-256-verschlüsselt
EingabeÄnderungsverlauf in den eingesetzten Systemen; Unterschriften mit Nachweis (Zeitpunkt, Prüfsumme)
AuftragUnterauftragsverarbeiter nur mit Vertrag nach Art. 28 DSGVO (Anlage 2); Weisungen in Textform
VerfügbarkeitTägliche verschlüsselte Datensicherung außerhalb des Servers, Aufbewahrung 30 Tage; Ausfallüberwachung; regelmäßige Sicherheitsupdates
TrennungDaten je Kunde in eigenen Ordnern und Projekten; Test- und Livebetrieb getrennt
ÜberprüfungVerpflichtung aller Beteiligten auf Vertraulichkeit; Prüfung der Maßnahmen mindestens jährlich

Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter

DienstleisterZweck
Microsoft 365E-Mail, Kalender, Anmeldung zu internen Systemen
IONOSServer der internen Systeme (Vertragsplattform, Automatisierung, CRM), Domains
Google DriveAblage von Projekt- und Kundendateien
Proton PassZugangsdaten zu Konten des Kunden
Trello (Atlassian)Projektmanagement
Cal.euTerminbuchung in Kampagnen
JotformFormulare in Kampagnen
BrevoE-Mail-Versand
CanvaGestaltung mit Bildmaterial
Claude, ChatGPT, GeminiUnterstützung bei Texten und Auswertungen
Higgsfield, Captions.aiKI-Videobearbeitung
tl;dvAufzeichnung von Besprechungen
FramerWebsites, wenn nicht im Konto des Kunden
Dropbox, WeTransferDateiaustausch
Close, HubSpotCRM

Übermittlungen an Dienstleister außerhalb von EU und EWR erfolgen nur unter den Voraussetzungen von § 5.4. Eigene Anwendungen von Prime Marketing laufen auf dem Server bei IONOS und sind darüber erfasst.

Anlage 3: Plattformen des Kunden

Instagram, Facebook und WhatsApp Business (Meta), TikTok, LinkedIn sowie Google (Ads, Unternehmensprofil, YouTube) sind keine Unterauftragsverarbeiter von Prime Marketing. Der Kunde nutzt sie mit eigenem Konto und eigenem Vertrag; Prime Marketing arbeitet dort nur mit Zugriffsrechten in seinem Namen.

Für Facebook- und Instagram-Seiten besteht eine gemeinsame Verantwortlichkeit zwischen dem Kunden und Meta. Gleiches gilt für Website-Plattformen und Hoster, die im Konto des Kunden laufen.

HALLE |

09:51:13

ADRESSE

An der Waisenhausmauer 12,

06108 Halle (Saale)

FRAG KI ÜBER PRIME MARKETING

© PRIME MARKETING GBR 2026. ALLE RECHTE VORBEHALTEN.

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