Allgemeine Geschäftsbedingungen
Prime Marketing · Stand: 10.10.2026
Teil A: Allgemeine Bedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Björn Fehse, Einzelunternehmen unter der Bezeichnung Prime Marketing, An der Waisenhausmauer 12, Halle (Saale) (nachfolgend „Prime Marketing“) und ihren Kunden über Agentur-, Kreativ-, Web- und Beratungsleistungen.
Sie gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie gegenüber Vereinen, Parteien und sonstigen Organisationen. Gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB gelten sie nicht.
Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn Prime Marketing ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Das gilt auch, wenn Prime Marketing in Kenntnis solcher AGB leistet.
Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB. Teil B geht Teil A vor.
§ 2 Vertragsschluss und Form
Angebote von Prime Marketing sind freibleibend, sofern sie nicht als verbindlich bezeichnet sind. Der Kunde kann ein Angebot innerhalb von 7 Tagen nach Zugang annehmen.
Die Annahme erfolgt in Textform, insbesondere per E-Mail oder durch digitale Bestätigung im Angebotstool. Prime Marketing bestätigt den Auftrag in Textform.
Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform. Erklärungen mit rechtlicher Wirkung, insbesondere Kündigungen, Mängelanzeigen, Fristsetzungen und Rücktritt, sind per E-Mail oder Brief abzugeben. Messenger-Nachrichten (z. B. WhatsApp) genügen hierfür nicht.
§ 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus der Leistungsbeschreibung im Angebot. Angegebene Projektdauern (z. B. „ca. 30 Tage“) sind unverbindliche Richtwerte. Sie beginnen erst mit Zahlungseingang und Vorliegen aller Mitwirkungsleistungen nach § 5.
Nicht enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich angeboten: Werbebudget (Mediakosten), Druck- und Fremdkosten, Lizenzen und Abonnements für Software und Plattformen, Stockmaterial, Reisekosten sowie Rechtsberatung.
Prime Marketing schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Anzahl an Leads, Bewerbungen, Verkäufen, Followern, Reichweite oder Suchmaschinen-Platzierungen, sofern dies nicht ausdrücklich als Garantie vereinbart ist.
Prime Marketing darf zur Leistungserbringung Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, Creator und weitere Dienstleister einsetzen. Diese sind Erfüllungsgehilfen von Prime Marketing.
Unvorhersehbarer oder vom Kunden veranlasster Mehraufwand wird nach Absprache zum Stundensatz von 100 EUR netto abgerechnet.
§ 4 Vergütung und Zahlung
Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Einmalige Setup- und Projektleistungen werden nach Unterzeichnung des Vertrags in Rechnung gestellt; sieht der Vertrag eine Anzahlung vor (z. B. bei Website- und Event-Projekten), gilt diese. Prime Marketing beginnt mit der Leistung nach Zahlungseingang. Bei Projekten über 10.000 EUR netto kann eine Aufteilung in Abschlagszahlungen vereinbart werden.
Monatliche Pauschalen (Retainer) werden für den jeweiligen Leistungsmonat spätestens 7 Tage vor dessen Ende in Rechnung gestellt und sind am 01. des Folgemonats fällig. Beginnt oder endet die Leistung im laufenden Monat, wird anteilig abgerechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist tritt Verzug ohne Mahnung ein. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, darf Prime Marketing laufende Leistungen bis zum Zahlungseingang aussetzen. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.
Fremdkosten (z. B. Druck, Lizenzen, Location, Equipment) kann Prime Marketing vorab in Rechnung stellen und erst nach Zahlungseingang beauftragen.
Fahrtkosten außerhalb von Halle (Saale) werden mit 0,55 EUR pro gefahrenem Kilometer berechnet, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur aus demselben Vertragsverhältnis.
Hinweis zur Künstlersozialabgabe: Zahlungen für künstlerische und publizistische Leistungen an selbständige Einzelunternehmer können beim Kunden künstlersozialabgabepflichtig sein. Die Abgabe ist nicht Bestandteil der Vergütung und darf nicht von Rechnungen abgezogen werden.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig und kostenlos alle benötigten Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner und Materialien bereit. Er versichert, dass er zur Nutzung überlassener Materialien (Texte, Bilder, Logos, Videos) berechtigt ist.
Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich Fristen entsprechend. Die vereinbarte Vergütung bleibt fällig. Ein hierdurch entstehender Mehraufwand wird nach § 3.5 abgerechnet.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass ihm vorgegebene Inhalte (Produktaussagen, Preise, Gehälter, Benefits, Pflichtangaben) richtig und rechtlich zulässig sind.
§ 6 Freigaben und Korrekturen
Prime Marketing legt, auf Wunsch des Kunden, Entwürfe, Skripte, Videos, Grafiken und Texte zur Freigabe vor. Der Kunde erklärt zu Beginn des Auftragsverhältnisses, ob er einen Freigabeprozess vor Publikation ausdrücklich erwünscht.
Äußert sich der Kunde nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Vorlage, gilt das Ergebnis als freigegeben. Prime Marketing weist bei Vorlage auf diese Folge hin.
Im Preis enthalten ist eine Korrekturschleife je Leistungsergebnis, sofern im Angebot nicht anders angegeben. Weitere Korrekturen sowie Änderungen an bereits freigegebenen Ergebnissen werden nach § 3.5 abgerechnet.
Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit von Texten, Bildern und Angaben.
§ 7 Drehtage und Produktionen
Der Kunde stellt die Drehlocation drehfertig bereit, holt erforderliche Genehmigungen ein und benennt einen Ansprechpartner vor Ort, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
Wirken Mitarbeitende oder andere Personen des Kunden mit, holt der Kunde deren Einwilligung zu Aufnahme und Veröffentlichung ein (§ 22 KUG, DSGVO). Auf Wunsch stellt Prime Marketing eine Vorlage bereit. Der Kunde stellt Prime Marketing von Ansprüchen frei, die auf fehlenden Einwilligungen beruhen.
Verschiebt oder storniert der Kunde einen Drehtag weniger als 48 Stunden vorher, wird eine Ausfallpauschale von 500,00 EUR netto fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Witterungsbedingte Verschiebungen bei Außendrehs werden einvernehmlich neu terminiert.
Rohmaterial und Projektdateien bewahrt Prime Marketing 3 Monate nach Projektende auf und darf sie danach löschen.
§ 8 Konten, Zugänge und Plattformen
Werbekonten, Business-Manager, Social-Media-Profile, Tracking-Tools, Website-Plattformen, Hosting und Domains werden grundsätzlich im Namen und auf Rechnung des Kunden angelegt. Prime Marketing erhält die benötigten Partner- oder Administratorrechte.
Werden solche Konten im Einzelfall über Accounts von Prime Marketing geführt, wird dies im Angebot festgehalten. Bei Vertragsende überträgt Prime Marketing sie nach vollständiger Zahlung innerhalb von 30 Tagen auf den Kunden, soweit die Plattform dies technisch zulässt.
Der Kunde behandelt Zugangsdaten vertraulich. Er informiert Prime Marketing, bevor er Passwörter oder Rechte ändert, die für die Leistung nötig sind.
Die Nutzung von Plattformen und Diensten Dritter, insbesondere Social-Media-, Werbe-, Website-, Hosting-, Software- und KI-Anbietern, unterliegt deren Bedingungen. Prime Marketing hat keinen Einfluss auf Algorithmen, Richtlinien, Prüfungen, Kontosperrungen, Preisänderungen, Funktionsänderungen oder Ausfälle dieser Anbieter und haftet dafür nicht.
§ 9 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten. Es umfasst das Recht zur Bearbeitung sowie zur Übertragung und Unterlizenzierung an Dritte. Ausgenommen sind Material Dritter nach § 9.6 und KI-Inhalte, soweit an ihnen kein Schutzrecht entsteht (§ 10.2).
Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle Rechte bei Prime Marketing. Eine vorherige Nutzung wird nur widerruflich gestattet.
Der Kunde darf die Ergebnisse frei bearbeiten, in beliebigen Kampagnen nutzen und durch Dritte bearbeiten lassen. Für Ergebnisse, die nach der Übergabe vom Kunden oder von Dritten verändert wurden, übernimmt Prime Marketing keine Gewähr.
Für Inhalte mit von Prime Marketing gestellten Creatorn, Models oder Sprechern holt Prime Marketing die Einwilligungen für eine zeitlich unbeschränkte Nutzung ein, auch als bezahlte Werbung und nach Vertragsende. Die Nutzung ist auf die Darstellung des Kunden und seiner Angebote beschränkt. Eine entstellende oder herabwürdigende Verwendung ist ausgeschlossen, ein Widerruf der abgebildeten Person aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
Prime Marketing schuldet das vereinbarte Endergebnis. Rohdaten, offene Projektdateien, Skizzen und Zwischenstände kann der Kunde gegen eine Vergütung von 500 EUR netto je Projekt erwerben, solange sie nach § 7.4 noch vorhanden sind. Ohne diesen Erwerb besteht kein Anspruch auf Herausgabe. Für Websites gilt Teil B3.
Musik, Schriften und Stockmaterial werden auf Basis der Lizenzen der jeweiligen Anbieter genutzt. Prime Marketing wählt Material, das für den vereinbarten Zweck lizenziert ist. Plattforminterne Musikbibliotheken (z. B. Instagram, TikTok) sind nicht automatisch für Werbeanzeigen freigegeben.
Prime Marketing darf die Arbeiten branchenüblich kennzeichnen und als Referenz in eigener Werbung zeigen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Vertrauliche Informationen bleiben ausgenommen.
§ 10 Einsatz von KI-Werkzeugen
Prime Marketing darf bei der Leistungserbringung KI-Werkzeuge einsetzen, etwa für Texte, Skripte, Bilder, Videos, Untertitel, Transkription und Programmierung. Ergebnisse werden vor Übergabe von Mitarbeitenden geprüft.
Inhalte, die überwiegend durch KI erzeugt wurden, sind möglicherweise nicht urheberrechtlich geschützt. Insoweit gewährt Prime Marketing keine Exklusivität und keine Gewähr für Schutzfähigkeit. Eine Freistellung erfolgt nur, wenn Prime Marketing eine Rechtsverletzung kannte oder grob fahrlässig nicht erkannte.
Personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen des Kunden verarbeitet Prime Marketing nur in KI-Werkzeugen, mit deren Anbietern eine geeignete vertragliche Grundlage besteht.
Besprechungen können mit Zustimmung aller Teilnehmenden aufgezeichnet und automatisch transkribiert werden. Die Zustimmung wird zu Beginn des Termins eingeholt.
Soweit KI-erzeugte oder KI-veränderte Inhalte nach geltendem Recht zu kennzeichnen sind, stimmen sich die Parteien über die Kennzeichnung ab. Die Verantwortung für die Veröffentlichung trägt der Kunde.
§ 11 Stornierung von Projekten
Storniert der Kunde einen beauftragten Projektauftrag vor Fertigstellung, behält Prime Marketing den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 648 BGB). Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Fremdkosten werden voll berechnet.
Statt der konkreten Abrechnung kann Prime Marketing pauschal folgende Anteile der Nettovergütung verlangen:
| Zeitpunkt der Stornierung | Pauschale |
|---|---|
| mehr als 8 Wochen vor Leistungsbeginn | 10 % |
| 8 bis 4 Wochen vorher | 25 % |
| 4 bis 2 Wochen vorher | 50 % |
| weniger als 2 Wochen vorher oder nach Leistungsbeginn | 75 % |
Leistungsbeginn ist der vereinbarte Projektstart, bei Veranstaltungen der Veranstaltungstag. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
Stornierungen bedürfen der Textform.
§ 12 Laufzeit und Kündigung von Retainern
Monatliche Leistungen (Retainer) haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten ab Leistungsbeginn, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, wenn ihn keine Seite mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit kündigt. Für Vereine, Parteien und andere Kunden, die nicht Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit stattdessen auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Monatliche Kontingente (z. B. Anzahl Videos, Posts, Story-Sequenzen) gelten für den jeweiligen Monat. Wird ein Kontingent aus Gründen beim Kunden nicht abgerufen, insbesondere wegen fehlender Freigaben oder verschobener Drehtage, kann es höchstens in den Folgemonat übertragen werden und verfällt danach. Die Vergütung bleibt unverändert.
Prime Marketing kann die monatliche Vergütung frühestens nach 12 Monaten Laufzeit mit einer Ankündigungsfrist von 2 Monaten anpassen. Der Kunde kann in diesem Fall zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Prime Marketing liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei Monatsvergütungen in Verzug ist.
Kündigungen bedürfen der Textform per E-Mail oder Brief.
Bei Vertragsende übergibt Prime Marketing nach vollständiger Zahlung alle Zugänge und entfernt die eigenen Rechte aus den Konten des Kunden. Der Kunde entfernt im Gegenzug Prime Marketing aus Gruppen und Konten, soweit erforderlich.
§ 13 Gewährleistung
Bei Werkleistungen (z. B. Website, Videos, Grafiken) prüft der Kunde die Ergebnisse unverzüglich und rügt erkennbare Mängel innerhalb von 10 Werktagen in Textform.
Prime Marketing hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt sie zweimal fehl, gelten die gesetzlichen Rechte.
Gestalterische und künstlerische Entscheidungen im Rahmen des Briefings und der Freigaben sind kein Mangel.
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme oder Übergabe. Das gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, grober Fahrlässigkeit und Ansprüchen nach § 14.3.
§ 14 Haftung
Prime Marketing haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Prime Marketing nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Garantien, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und nach dem Produkthaftungsgesetz.
Für Datenverluste haftet Prime Marketing nur in dem Umfang, der bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Für Website-Inhalte, Kundendaten und Zugänge, die beim Kunden liegen, ist dieser selbst für Sicherungen verantwortlich.
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen von Prime Marketing.
Prime Marketing haftet nicht für die inhaltliche und rechtliche Richtigkeit von Inhalten, die auf Vorgaben, Informationen oder Freigaben des Kunden beruhen. Verzichtet der Kunde nach § 6.1 auf einen Freigabeprozess, gelten veröffentlichte Inhalte als von ihm genehmigt, wenn er nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Veröffentlichung widerspricht. § 14.1 und § 14.3 bleiben unberührt.
§ 15 Rechtliche Zulässigkeit und Freistellung
Die wettbewerbs-, marken-, heilmittelwerbe- und arbeitsrechtliche Zulässigkeit von Werbeaussagen, Angeboten und Stellenanzeigen liegt in der Verantwortung des Kunden. Prime Marketing weist auf rechtliche Risiken hin, die ihr bei der Arbeit erkennbar werden. Eine Rechtsprüfung schuldet sie nicht.
Besteht der Kunde nach einem Hinweis von Prime Marketing in Textform auf einer Maßnahme, stellt er Prime Marketing von daraus entstehenden Ansprüchen Dritter frei.
Pflichtangaben wie Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Einwilligung und Werbekennzeichnung auf Kanälen des Kunden verantwortet der Kunde, sofern Prime Marketing sie nicht ausdrücklich übernimmt.
§ 16 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Partei während und nach der Vertragslaufzeit vertraulich. Ausgenommen sind Informationen, die gesetzlich offengelegt werden müssen.
Soweit Prime Marketing personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Leads, Bewerberdaten, Kundenlisten, Kommentare und Nachrichten), schließen die Parteien einen Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Er ist Bestandteil des Vertrags.
Prime Marketing setzt sorgfältig ausgewählte Dienstleister ein, insbesondere für Kommunikation, Projektmanagement, Speicherung, Buchhaltung und KI-Werkzeuge. Die Unterauftragsverarbeiter sind in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung aufgeführt.
Kommunikation per Messenger erfolgt auf Wunsch des Kunden. Sensible personenbezogene Daten werden darüber nicht ausgetauscht.
§ 17 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist Halle (Saale), sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Prime Marketing darf auch am Sitz des Kunden klagen.
Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertrag nur mit Zustimmung von Prime Marketing abtreten.
Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Teil B: Besondere Bedingungen
B1 Kampagnen-Formel (Neukunden und Recruiting)
Das Werbebudget ist nicht in der Vergütung enthalten. Es wird direkt vom Kunden an die Werbeplattformen gezahlt, über ein Zahlungsmittel des Kunden im Werbekonto.
Der Kunde stellt sicher, dass Website, Landingpage oder Karriereseite über eine wirksame Einwilligungslösung für Pixel, Conversion-Tracking und Google Tag Manager verfügt. Hat Prime Marketing die Seite erstellt, ist der Einwilligungsbanner Teil der Leistung, wenn dies im Angebot steht.
Ablehnungen von Anzeigen, eingeschränkte Auslieferung und Sperrungen durch die Plattformen begründen keinen Mangel. Prime Marketing unterstützt bei Widersprüchen im Rahmen der vereinbarten Leistung.
Recruiting: Der Kunde verantwortet die Angaben zu Stelle, Gehalt und Benefits sowie die Einhaltung des AGG. Bewerberdaten aus Formularen und Lead-Anzeigen werden ausschließlich im Auftrag des Kunden verarbeitet und unverzüglich an ihn weitergeleitet. Interne Mitarbeiterumfragen führt Prime Marketing anonym oder mit Einwilligung der Teilnehmenden durch.
Kennzahlen, Benchmarks und Prognosen (z. B. Kosten pro Lead oder Bewerbung) sind Erfahrungswerte und keine Zusage.
B2 Trend-Formel, Creator- und UGC-Pakete
Betreute Plattformen sind Facebook und Instagram (Meta) sowie TikTok. Weitere Plattformen werden gesondert vereinbart.
Prime Marketing veröffentlicht Inhalte auf den Kanälen des Kunden nach Freigabe gemäß § 6. Freigegebene Beiträge können über den Redaktionsplan eingeplant werden.
Community Management erfolgt im Namen des Kunden auf Grundlage seiner Vorgaben zu Tonalität und Grenzen. Beschwerden, rechtliche Anfragen, Presseanfragen, Bewertungen mit Vorwürfen und Krisenfälle leitet Prime Marketing an den Kunden weiter und beantwortet sie nur nach dessen Freigabe.
Community Management umfasst bis zu 10 Stunden pro Monat und erfolgt zu den Geschäftszeiten von Prime Marketing, Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr. Zusätzlicher Aufwand wird nur nach Absprache gemäß § 3.5 erbracht. Für Inhalte und Kommentare Dritter auf den Kanälen des Kunden haftet Prime Marketing nicht.
Werbliche Inhalte mit Creatorn werden gekennzeichnet, soweit gesetzlich erforderlich. Die Verantwortung für die Kennzeichnung auf den Kanälen des Kunden liegt beim Kunden.
Der VIP-Support über eine gemeinsame Messenger-Gruppe dient der schnellen Abstimmung. Eine Reaktion außerhalb der Geschäftszeiten ist nicht geschuldet. Der Jour fixe findet in der Regel alle 14 Tage statt. Ausgefallene Termine werden nicht nachgeholt, wenn der Kunde sie absagt.
Das Setup der Trend-Formel (Dauer 30 Tage) umfasst Onboarding, Kanalsetup und Profiloptimierung, Analyse und Strategie inkl. Brand Book / Style Guide sowie die Vorbereitung des ersten Content-Drehtags (Skripte, Ablaufplanung, Posting-Plan). Drehtage und die Produktion der Inhalte sind Teil des Retainers. Neue Accounts legt Prime Marketing im Namen des Kunden an; der Kunde bleibt Inhaber und hinterlegt für die Zwei-Faktor-Authentifizierung eigene Kontaktdaten oder stimmt ab, wer Zugriff erhält.
Prime Marketing stellt Creator für die vereinbarte Leistung bereit. Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und 24 Monate danach keine von Prime Marketing eingesetzten Creator oder freien Mitarbeitenden direkt für vergleichbare Leistungen zu beauftragen. Ausgenommen sind Fälle, in denen Prime Marketing zustimmt.
B3 Website-Formel und Hosting
Der Umfang umfasst die im Angebot genannte Seitenzahl (Standard: Hauptseite und bis zu zwei Unterseiten). Weitere Seiten, Funktionen und Sprachen werden gesondert beauftragt.
Die Website wird auf einer Plattform des Kunden umgesetzt, z. B. Framer, oder als eigener Code (z. B. Next.js, Astro), der beim Hoster des Kunden betrieben wird. Laufende Kosten für Plattform, Hosting und Domain trägt der Kunde.
Domains werden auf den Kunden als Inhaber registriert. Liegen Hosting oder Plattform ausnahmsweise bei Prime Marketing, gilt § 8.2. Für die Verfügbarkeit gelten die Bedingungen des jeweiligen Hosters.
Nach Fertigstellung stellt Prime Marketing die Website zur Abnahme bereit. Der Kunde prüft sie innerhalb von 10 Werktagen. Meldet er keine wesentlichen Mängel, gilt sie nach Ablauf der Frist als abgenommen, spätestens mit der Liveschaltung auf Wunsch des Kunden.
Bei programmierten Websites erhält der Kunde ein auf seine Website zugeschnittenes Content-Management-System zur Pflege der Inhalte. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nur nach gesonderter Vereinbarung.
Prime Marketing schafft ein technisches SEO-Fundament. Bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen sind nicht geschuldet.
Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Einwilligung stellt der Kunde bereit. Prime Marketing bindet sie technisch ein. Stellt der Kunde sie nicht bereit, erstellt Prime Marketing sie nach bestem Wissen mit einem Rechtstext-Generator auf Grundlage der Angaben des Kunden. Dies ist keine Rechtsberatung. Prüfung und Verantwortung für die Rechtstexte liegen beim Kunden.
Eine barrierefreie Umsetzung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist nur geschuldet, wenn sie vereinbart ist. Ob der Kunde zur Barrierefreiheit verpflichtet ist, prüft er selbst.
Wartung, Updates, Backups und Inhaltspflege nach der Übergabe sind nur enthalten, wenn ein Wartungsvertrag vereinbart ist.
B4 Druck und Druckmaterialien
Vor jedem Druck erhält der Kunde einen Druckentwurf. Mit der Druckfreigabe übernimmt er die Verantwortung für Inhalt, Rechtschreibung und Angaben.
Farbabweichungen zwischen Bildschirm, Proof und Druck sowie zwischen Auflagen sind technisch bedingt und kein Mangel.
Druck erfolgt über Online-Druckereien oder lokale Druckereien. Deren Lieferzeiten sind nicht garantiert. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der Auflage sind zulässig und werden entsprechend abgerechnet.
Druckkosten werden vorab in Rechnung gestellt und nach Zahlungseingang beauftragt (§ 4.6). Bei Mängeln der Druckerei tritt Prime Marketing auf Wunsch ihre Ansprüche gegen die Druckerei an den Kunden ab.
B5 Eventmarketing für Kunden
Prime Marketing tritt nicht als Veranstalter auf, sofern nicht ausdrücklich in Textform vereinbart. Veranstalter ist der Kunde mit allen damit verbundenen Pflichten und Haftungsrisiken.
Der Kunde hält die jeweils geltenden Vorschriften für Versammlungsstätten, Genehmigungen, Jugendschutz und Brandschutz ein. Er schließt eine Veranstalterhaftpflichtversicherung ab und weist sie auf Anfrage nach.
Gebühren an Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) trägt der Kunde. Verauslagt Prime Marketing sie, erstattet der Kunde sie gegen Nachweis, auch nach Vertragsende.
Für Stornierungen gilt § 11 mit dem Veranstaltungstag als Leistungsbeginn. Fremdkosten für Location, Technik, Künstler und Personal trägt der Kunde in jedem Fall in der Höhe, in der sie nicht mehr storniert werden können.
Muss eine Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung entfallen, werden bereits erbrachte Leistungen und nicht stornierbare Fremdkosten abgerechnet. Weitere Ansprüche bestehen auf beiden Seiten nicht.



